Innovations- und Technologieförderung durch das Forschungszulagengesetz
Mit dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Bund – unabhängig von der der jeweiligen Gewinnsituation eines Unternehmens – themenoffen Innovationsprojekte. Im Rahmen dieser steuerlichen Forschungsförderung werden die Personalkosten, die einem Forschungsprojekt zuzuordnen sind und die Vergabe von Forschungsaufträgen gefördert. Seit wenigen Wochen ist auch die für das Antragsverfahren erforderliche Bescheinigungsstelle „Forschungszulage“ benannt. Sie prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten F&E‑Vorhabens aus. Ein Konsortium bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden betreibt diese Bescheinigungsstelle.
Wir möchten Ihnen die Eckpunkte der steuerlichen Forschungsförderung präsentieren und laden Sie daher herzlich ein zu unserer
Online-Informationsveranstaltung
Innovations- und Technologieförderung
durch das Forschungszulagengesetz
Termin: Dienstag, 17. November 2020, 15:00 Uhr
Zoom-Konferenz – Bitte melden Sie sich bis zum 13. November an. Sie erhalten am 16. November die Zugangsdaten für Ihre Teilnahme.
PROGRAMM
Das Forschungszulagengesetz – steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle Unternehmensgrößen
Jochen Schröder, GWS-Geschäftsführer
Präsentation eines Praxisbeispiels und Tipps für die Antragstellung
Michael Krause, Geschäftsführer Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH