Hilfen für die Wirtschaft
Unterstützung für die Wirtschaft
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die heimische Wirtschaft sind aktuell nur schwer abzuschätzen. Sicher ist jedoch, je länger die Epidemie anhält, desto stärker werden sich die Auswirkungen bei jedem einzelnen Industriebetrieb, Handwerksunternehmen, Dienstleistungsanbieter, Gesundheitsversorger, Freiberufler zeigen.
Wichtig ist es, jedes potenziell in Frage kommende Unterstützungsangebot von Bund und Ländern zu kennen und zu nutzen sowie sich regelmäßig auf den aktuellen Stand der ((Wirtschafts-)Lage zu bringen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick an Unterstützungsleistungen. Bei neu veröffentlichten Maßnahmen informieren wir Sie erneut zeitnah.
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Zuständig für die Region Märkischer Kreis/ Südwestfalen ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe.
Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne beziehungsweise Absonderung beim zuständigen Landschaftsverband gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download
Telefonische Auskunft unter:
0251-591-8218
0251-591-8411
0251-591-8136
Anspruch/ Bezug von Kurzarbeitergeld
Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen.
Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.
Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit
Überbrückung von Liquiditätsengpässen
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen Unternehmen in NRW verschiedene öffentliche Finanzierungs-angebote zur Verfügung.
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, offen auch für Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.
Finanzierung von Investitionen und Innovationen
Ungeachtet der aktuellen Sorgen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus steht die Wirtschaft nach wie vor vor großen strukturellen Herausforderungen. Dies sollte bei aller Sorge nicht aus den Augen verloren und für die Zukunft in Angriff genommen werden.
Für die Bewältigung dieser Aufgaben, wie Digitalisierung, Mobilitätswende, Einsatz von KI, stehen Förderangebote des Landes zur Verfügung.
Informationen zur Unterstützung beispielsweise von Digitalisierungsvorhaben finden Sie hier. Digitalisierungsinitiative Mittelstand
Auch hier berät die NRW.BANK umfassend und individuell über die Angebote, die Unternehmen in NRW zur Verfügung stehen.
Tagesaktuelle Informationen zum Thema
Da sich die Problemlage täglich ändern kann, empfiehlt es sich, sich regelmäßig bspw. über die folgenden Internetseiten zu informieren:
Bundesregierung
Bundesarbeitsministerium
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
NRW-Gesundheitsministerium