Steuerliche Forschungsförderung jetzt noch attraktiver: Bund erhöht die Bemessungsgrenze auf 4 Mio. EURO

Bescheinigungsstellen ste­hen jetzt fest

Mit dem seit dem 1. Januar 2020 gel­ten­den Forschungszulagengesetz (FZulG) för­dert der Bund — unab­hän­gig von der der jewei­li­gen Gewinnsituation eines Unternehmens — the­men­of­fen Innovationsprojekte. Im Rahmen die­ser steu­er­li­chen Forschungsförderung weist die GWS im Märkischen Kreis mbH auf zwei wich­ti­ge Neuigkeiten hin. 

„Das von der Bundesregierung ver­ab­schie­de­te Konjunkturpaket wei­tet die Förderung aus“, erklärt GWS-Geschäftsführer Jochen Schröder und ergänzt: „Für FuE-Aufwendungen, die in der Zeit nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2026 getä­tigt wer­den, beträgt die Deckelung der Bemessungsgrundlage jetzt 4 Mio. EUR anstatt 2 Mio. EUR. Bei der Förderquote von 25 Prozent sind so maxi­mal 1 Millionen Euro Steuerrückzahlung pro Wirtschaftsjahr mög­lich. Gefördert wer­den die Personalkosten, die dem Forschungsprojekt zuzu­ord­nen sind. Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen die­nen 60 Prozent der Auftragssumme als Be-mes­sungs­grund­la­ge. Davon wer­den 25 Prozent geför­dert.“ Förderfähig sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Dazu zäh­len Grundlagenforschung, indus­tri­el­le Forschung und die expe­ri­men­tel­le Entwicklung. Die steu­er­li­che Forschungsförderung ist außer­dem auf kei­ne Branche, Industrie oder Wirtschaftssektor begrenzt.

Das Antragsverfahren „Forschungszulage“ ist zwei­stu­fig angelegt:

1. Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (s.u.)
2. Antrag auf Forschungszulage bei dem für das Unternehmen zustän­di­gen Finanzamt

Das Unternehmen stellt bei einer Bescheinigungsstelle einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begüns­tigt wer­den sol­len. Die Stelle stellt fest, ob es sich um ein för­der­fä­hi­ges Vorhaben im Sinne des Gesetzes han­delt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jetzt nach einem Ausschreibungsverfahren die Bescheinigungsstelle „Forschungszulage“ benannt. Sie wird betrie­ben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.

Sofern eine posi­ti­ve FuE-Bescheinigung vor­liegt, wird im zwei­ten Schritt beim jeweils zustän­di­gen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt.

Unternehmen, die sich für die steu­er­li­che Forschungsförderung inter­es­sie­ren, kön­nen sich an Herrn Jochen Schröder von der GWS wenden.

 

Ansprechpartner:

GWS im Märkischen Kreis mbH
Herr Jochen Schröder
Telefon: 02352 9272–11
E‑Mail: schroeder@gws-mk.de